Originaldiplom im k. Reichsarchiv, München (Ingelheim, 2. Juli 1011)
Weil wir den Weisungen des Herrn kein taubes Ohr schenken und durch Gehorsam gegenüber göttlicher Hilfe(n) haben wir einen Ort aus unserem väterlichen Erbe, Babenberc genannt, zum Sitz und Hauptort des Bistums befördert und durch die Vollmacht von Rom (in ?) zur Ehre der hl. Gottesgebärerin Maria und der hl. Apostel Petrus und Paulus gesichert und bekräftigt, dass darin unser und unserer Väter Name und der Ottos III., nämlich des Kaisers und unseres Vorgängers weithin bekannt gehalten (werde) und für alle Rechtgläubigen ein beständiges Opfer dargebracht werde. Demnach soll das gegenwärtige Geschlecht aller uns treu Ergebenen wie auch die Nachwelt wissen, auf welche Art wir einen gewissen Ort, Lintowa genannt, im Bezirk Nordgau und in der Grafschaft des Grafen Heinrich gelegen, an denselben oben genannten Bischofsitz zusammen mit seinen Zugaben oder Bestandteilen, nämlich mit beweglichen und unbeweglichen Dingen sowie allem übrigen, was irgendwie beschrieben oder genannt werden kann, mit dieser unserer Vorschrift, sowie wir sie dauerhafter machen können, schenken und ausschließlich zu eigen geben, ganz abgesehen von jeglichem Einspruch. Und damit die Weitergabe dieser unserer Urheberschaft gültig und unumstößlich bleibt, haben wir befohlen, dass diese deshalb verfasste Urkunde durch den eigenhändig kräftigen Aufdruck unseres Siegels unterzeichnet wird. Zeichen des unbesieglichen Herrn König Heinrich II.

Kanzler Gunther hat an Stelle des Erzkanzlers Ekenbald die Überprüfung durchgeführt. Gegeben am 6. vor den Nonen des Juli durch die Ankündigung (am ?) 9. im 1009. Jahr der Geburt des Herr; im 9. Jahr des regierenden Herrn Heinrichs II.; ausgestellt (zu) Ingelheim. Heil!
Übersetzung: Dr. Heinrich Klinger, Lintach im Februar 2010